Erste Schritte – was tun?
Ruhe bewahren . . .
. . . und dann in dieser Reihenfolge:
- Einen Arzt anrufen.
- Einen Bestatter verständigen.
- Die Angehörigen verständigen.
- Rufen Sie einen Arzt an, er kommt nach Hause und stellt den Totenschein aus.
- Rufen Sie uns an. Telefon 03643 – 25 15 92 oder 0176 – 15 04 03 45
- Wir besprechen in Ruhe, was als nächstes zu tun ist. Wir haben Zeit für Sie.
- Sie können Ihren Angehörigen noch einige Zeit bei sich zu Hause behalten (in Thüringen sind bis zu 48 Stunden erlaubt).
- Wenn Sie es wünschen, überführen wir Ihren Verstorbenen umgehend. Wir kommen zu Ihnen, auch ins Weimarer Land.
- Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen.
Sterbeurkunde
Im Standesamt des Sterbeortes wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
Wir erledigen das.
Bitte legen Sie bereit
- den Personalausweis
- für Ledige: die Geburtsurkunde
- für Verheiratete: die Heiratsurkunde
- für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- für Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Falls sich Urkunden nicht auffinden lassen, kümmern wir uns um Ersatz.
Auch die Abmeldung
- der Rente,
- der Lebens-, Kranken- und/oder Sterbegeldversicherungen
erledigen wir für sie.
Auch den Pflegedienst, den Arbeitgeber, den Vermieter, Vereine, Verbände etc. informieren wir schriftlich, wenn sie es wünschen.
Unsere Leistungen
- Beratung zu allen Fragen im Sterbefall
- Totenfürsorge
- Betreuung der Aufbahrung
- Erledigung der Formalitäten
- Überführungen
- Trauerrede
- Trauer-Werkstatt mit Anleitung
- Trauerfeier organisieren und betreuen
- Beisetzung organisieren und betreuen
- Vermittlung Zeitungsanzeige, Trauerdruck, RednerIn, Musik, Floristik, Grabstein …
- Versicherungen und Abmeldungen
- Trauerbegleitung
Zu den Kosten
- Die Kosten machen wir gerne mit einem persönlichen Angebot transparent.
- … können Sie sich an der Übersicht der Verbraucherzentrale Aeternitas
https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/kosten-und-vorsorge/kostenueberblick/uebliche-gesamtkosten
orientieren. - Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren und andere Dienstleistungen
(z.B. Zeitungsanzeige, Trauerkarten, Blumenschmuck, Musik, Grabstein und Grabpflege etc.) stimmen wir zuvor mit Ihnen ab. - Grundsätzlich sollten die Bestattungskosten aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden.